4.6. PD Dr. med. Dr. iur. F. nahm am 12. November 2020 erneut Stellung. Zusammengefasst führte er aus, im Bericht des Kantonsspitals B. vom 29. Oktober 2020 sei festgehalten worden, dass bereits 2019, also vor dem geltend gemachten Ereignis, bildmorphologisch Tendovaginitiden hätten nachgewiesen werden können. Zwar werde darauf hingewiesen, dass das Trauma eine Exazerbation der Situation ausgelöst habe. In dem Bericht fänden sich indes keine verbindlichen Angaben dafür, dass es aufgrund des Ereignisses vom 20. Februar 2020 zu richtunggebenden strukturellen Veränderungen der vorbestehenden Tendovaginitiden im Bereich des rechten Handgelenkes gekommen sei.