2.3. Am 12. Juli 2022 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin und hielt an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Eingabe vom 20. Juli 2022 hielt die Beschwerdegegnerin am Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: