4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Mai 2022 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Nicole Schättli, Rechtsanwältin, Zofingen, zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: