Diese Angaben bezögen sich auf eine rein augenärztliche Sicht. Wie bereits in früheren Berichten angegeben, sei die Beschwerdeführerin auch wegen anderen Krankheiten und auch wegen Schwangerschaft in ärztlicher Betreuung und sei dort teilweise arbeitsunfähig geschrieben worden (Eingabe des Beschwerdegegners vom 27. Oktober 2022). -7-