Auf die Frage, ob für eine andere Erwerbstätigkeit als die bisherige im ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsfähigkeit bestehe, antwortete Dr. med. D. mit "Ja" und führte ergänzend aus, "Tätigkeiten, welche auch bei Sehminderung sicher durchgeführt werden" könnten (VB 100- 102).