4.1.3. Dr. med. D., Fachärztin für Ophthalmologie, gab am 26. Oktober 2021 an, es bestehe bei der Beschwerdeführerin "aktuell eine Visusminderung auf beidseits 40 % (0.4)", eine "Stelle in der freien Wirtschaft" sei daher sicherlich deutlich erschwert. Weiter führte Dr. med. D. aus, es liefen noch diagnostische Abklärungen und auch Behandlungen, es handle sich vermutlich um eine chronische Erkrankung, ob die Sehkraft wieder ansteige, sei noch unklar. Auf die Frage, ob für eine andere Erwerbstätigkeit als die bisherige im ersten Arbeitsmarkt eine Arbeitsfähigkeit bestehe, antwortete Dr. med.