AVIG). Wird eine solche nicht durchgeführt oder ergibt sie keine offensichtliche Vermittlungsunfähigkeit, dann kommt – auch wenn Zweifel an der Vermittlungsfähigkeit bestehen – die Vermutung zum Tragen, wonach diese zu bejahen ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_904/2014 vom 3. März 2015 E. 2.2.3.; ARV 2002 S. 238, C 77/01 E. 3d). 4. 4.1. Den Akten lässt sich Folgendes entnehmen: