2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 8. April 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 25.01.2022 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. April 2022 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2022 reichte der Beschwerdegegner weitere Unterlagen zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: