3. 3.1. Im Urteil VBE.2019.720 vom 16. April 2020 (VB I 5 S. 9) kam das Versicherungsgericht zum Schluss, der Beurteilung von Dr. med. B., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 27. März 2019 komme kein Beweiswert zu, weil nicht erkennbar sei, welche Vorakten ihm vorgelegen hätten, er sich mit den Vorakten auch in keiner Weise auseinandergesetzt und ohne sich auf den konkreten Einzelfall zu beziehen einzig allgemein theoretische Ausführungen angestellt habe.