Weiter wies Dr. med. D. darauf hin, dass sich eine Fatigue-Symptomatik aus onkologischer Sicht nicht trennen lasse von einer Fatigue-Symptomatik aufgrund der chronischen Schmerzen und der psychischen Problematik, "die jedoch eher in diesem Bereich zu suchen [sei]" (VB 166.5 S. 7). Der psychiatrische Gutachter konnte allerdings aufgrund der nicht authentischen Beschwerdeschilderung und der Ergebnisse der Beschwerdevalidierungsverfahren keine Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin feststellen, was – wie bereits ausgeführt (vgl. E. 5.2.) – nachvollziehbar ist.