Die Einschätzung von Dr. med. D. deckt sich dabei weitgehend mit der Einschätzung des onkologischen asim-Gutachters, der die geklagten postmenopausalen Beschwerden mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls zumindest teilweise durch die antihormonelle Therapie ("Tamoxifen") erklärt sah, auch wenn er deswegen keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit als Hausfrau attestierte (VB 102.6 S. 4 f.). Nachdem sich die beiden onkologischen Teilgutachten weitgehend entsprechen, ist nicht zu beanstanden, dass sich der SMAB-Gutachter nicht vertiefter mit dem asim- Gutachten auseinandersetzte. Weiter wies Dr. med.