Im Anschluss dürfte keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr bestanden haben. Ob eine wesentliche Fatigue durch die antihormonelle Therapie fortbestanden habe, könne retrospektiv nicht sicher beurteilt werden. Diese dürfte jedoch im -9- niedrigen Bereich von maximal 10 % gelegen haben. Seit Absetzen der antihormonellen Therapie im Oktober 2020 sei davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit der aktuellen Bewertung entspreche und eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus onkologischer Sicht nicht mehr zu attestieren sei (VB 166.5 S. 10).