Die von Dr. med. B. vorgenommene aktuelle und retrospektive Einschätzung des psychiatrischen Gesundheitszustands der Beschwerdeführerin erfolgte somit schlüssig und nachvollziehbar, womit darauf abzustellen ist. 5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin rügt weiter, die Gutachter hätten ihre Einschätzung nicht begründet, dass die Fatigue – bedingt durch die antihormonelle Therapie – zu einer im niedrigen Bereich von maximal 10 % liegenden Einschränkung geführt habe. Ausserdem habe sich der onkologische SMAB-Gutachter nicht mit der Einschätzung des onkologischen asim- Gutachters auseinandergesetzt (Beschwerde, Ziff. 13 ff.).