Diese dürfte jedoch im niedrigen Bereich von maximal 10 % gelegen haben. Seit Absetzen der antihormonellen Therapie sei davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit der aktuellen Bewertung entspreche und eine signifikante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus onkologischer Sicht nicht mehr zu attestieren sei. Aus psychiatrischer Sicht lasse sich eine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auch für die Vergangenheit nicht begründen;