1.3. In der Folge liess diese die Beschwerdeführerin polydisziplinär durch die Swiss Medical Assessment- and Business Center AG (SMAB), Bern, begutachten. Gestützt auf das am 26. Februar 2021 erstattete Gutachten und die ergänzende Stellungnahme der Gutachter vom 30. August 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 7. März 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Am 7. April 2022 erhob die Beschwerdeführerin dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: