1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten des Universitätsspitals Basel, asim Begutachtung (asim), vom 22. Dezember 2016 (mit Beantwortung der Ergänzungsfragen vom 3. August 2017) und die Abklärung an Ort und Stelle vom 8. Februar 2018 sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. April 2019 ab 1. Mai 2014 eine Viertelsrente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.303 vom 20. Januar 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurück.