5. 5.1. Die Beschwerdeführerin beantragt ferner, es sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand zuzuweisen (Rechtsbegehren Ziffer 4). Da das vorliegende Verfahren kostenlos ist, kann sich das Gesuch einzig auf die unentgeltliche Rechtsverbeiständung beziehen.