4.2. Die Beschwerdeführerin beruft sich weiter auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 7. November 1995 (Beschwerde Rz. 8). In diesem Vertrag wird als Verkäuferin die "Erbengemeinschaft des E." bestehend aus der Beschwerdeführerin sowie ihren fünf Kindern aufgeführt. Der Kaufvertrag -8-