3.6. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 7. November 1995 veräusserte die Erbengemeinschaft des E., bestehend aus der Beschwerdeführerin und ihren fünf Kindern, die Liegenschaft Grundbuch D. Nr. XXX, Plan XX, Parzelle XXX zu einem Kaufpreis von Fr. 460'000.00 (VB 36-41). Der Eintrag im Grundbuch erfolgte am 7. Dezember 1995 (VB 41).