3.2. Am 7. Juni 1991 verfasste E. eine eigenhändige letztwillige Verfügung, in welcher er sinngemäss verfügte, dass sein Eigentum auf seine Ehefrau, die Beschwerdeführerin im vorliegenden Verfahren, übergehen solle (beigezogene Akten Bezirksgericht Lenzburg). 3.3. Am 17. Dezember 1991 verstarb E.. Der Erbvertrag vom 14. Oktober 1980 wurde am 14. Januar 1992 vom Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg eröffnet. Die letztwillige Verfügung vom 7. Juni 1991 wurde am 21. Januar 1992 vom Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg eröffnet (beigezogene Akten Bezirksgericht Lenzburg). -6-