- Der anrechenbare Vermögensverzicht sei auf CHF 0.00 festzulegen; - Der Vermögensverzehr sei auf CHF 9'675.20 festzulegen (1/5); - Die Vermögenserträge seien auf CHF 0.00 festzulegen; - Das Manko sei auf CHF 32'846.80 zu bestimmen. 3. Eventualiter: Der Einspracheentscheid vom 03.02.2022 mitsamt Verfügung vom 21.01.2021 sei aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zur Neuberechnung der Ansprüche zurückzuweisen.