2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 3. März 2022 erhob die Beschwerdeführerin am 6. April 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Einspracheentscheid vom 03.02.2022 sowie die vorangehende Verfügung vom 21.01.2021 seien aufzuheben und die Ergänzungsleistungen zur AHV für die Einsprecherin seien neu auf CHF 38'198.80 p.a. zu bestimmen. 2. Es seien insbesondere folgende Beträge bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zu berichtigen: