Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend ELG (Einspracheentscheid vom 3. März 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1926 geborene Beschwerdeführerin ist Bezügerin einer AHV-Alters- rente. Am 15. August 2020 meldete sie sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Mit Verfügung vom 21. Januar 2021 sprach ihr die Beschwerdegegnerin ab August 2020 Ergänzungsleistungen zu. Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Einsprache vom 16. Februar 2021 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. März 2022 ab.