Es ist nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht geltend gemacht, dass sie direkt und unmittelbar von Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland, welche die Schweiz von der EU übernommen hat, betroffen wäre. Seit Beginn des Ukrainekriegs hat die gesamte Baubranche, mithin auch die Konkurrenz der Beschwerdeführerin, mit Lieferengpässen, Rohstoff- und Materialknappheit, steigenden Produktionskosten und damit einhergehend mit Preiserhöhungen zu kämpfen, ohne dass diese Mehrkosten jedoch bisher flächendeckend zu einem verminderten Auftragsvolumen geführt hätten (vgl. E. 4.3. hiervor).