Darüber hinaus erwies sich das Jahr 2020 im Rückblick – trotz Coronapandemie – sogar als umsatzstärker (Umsatz: Fr. 579'945.55) als die Jahre 2019 (Umsatz: Fr. 381'102.35) und 2018 (Umsatz: Fr. 188'647.80) und der Umsatz im Pandemiejahr 2021 (Fr. 187'565.40) fiel immerhin ähnlich hoch aus wie derjenige im Jahr 2018 (vgl. zum Ganzen: VB 29). Es ist demnach auch in dieser Hinsicht nicht nachvollziehbar, weshalb die eher schwachen Umsatzzahlen im Frühjahr 2022 (vgl. Replikbeilage) pandemiebedingt sein sollten. Ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung aufgrund der Coronapandemie scheidet somit für den vorliegend strittigen Zeitraum ab 1. März 2022 aus.