In ihrer Beschwerde vom 4. April 2022 wies die Beschwerdeführerin schliesslich (erneut) darauf hin, dass ihr Arbeitsausfall unvermeidbar, vorübergehend und wirtschaftlich bedingt sei. Ihre wirtschaftlichen Ausfälle seien "definitiv" auf die Coronapandemie, den Ukrainekrieg und die Teuerung zurückzuführen. Die Kurzarbeit könne zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes beitragen.