Die Kunden seien aufgrund dieser Preiserhöhungen sehr zurückhaltend und würden aktuell nicht in einen Hausumbau oder -ausbau investieren (vgl. VB 15). In ihrer Einsprache vom 17. März 2022 machte die Beschwerdeführerin weiter geltend, im Zeitpunkt ihrer Voranmeldung sei nicht voraussehbar gewesen, dass der Ukrainekrieg am 22. Februar (recte: 24. Februar) 2022 ausbrechen werde. Dieser beeinflusse ihr Geschäft aktuell insofern negativ, als er erneut eine Teuerung verursache (Erhöhung der Materialkosten um ca. 4-5 % seit Kriegsbeginn) und Investitionsängste bei den Kunden schüre.