3.2.2. In der Voranmeldung von Kurzarbeit vom 11. Februar 2022 gab die Beschwerdeführerin an, die Kurzarbeit müsse bei ihr eingeführt werden, weil die Aufträge fehlten und es in ihrem Tätigkeitsbereich keine Nachfrage und keine Ausschreibungen gebe (vgl. VB 29 f.). In einer E-Mail vom 14. März 2022 führte sie ergänzend aus, die von ihr angebotenen Produkte seien seit der Coronapandemie um mindestens 17 % teurer geworden. Die Kunden seien aufgrund dieser Preiserhöhungen sehr zurückhaltend und würden aktuell nicht in einen Hausumbau oder -ausbau investieren (vgl. VB 15).