Danach habe eine medikamentöse Behandlung der Migräne, wie auch der Spannungskopfschmerzen stattzufinden (VB 137.4 S. 8). Sofern der begutachtende Neurologe einzig von Spannungskopfschmerzen infolge des Medikamentenübergebrauchs ausgegangen wäre, ist denn nicht ersichtlich, - 12 - weshalb nach dem Medikamentenentzug zusätzlich eine medikamentöse Behandlung der Spannungskopfschmerzen notwendig wäre. Insgesamt sind damit keine unbegründeten Widersprüche zwischen den beiden neurologischen SMAB-Gutachten ersichtlich.