Dr. med. O., Facharzt für Neurologie, stellte die Diagnose Migräne mit Aura (VB 137.4 S. 7) und kam sodann in Kenntnis der Vorakten sowie der erfolgten Bildgebungen, nach Auseinandersetzung mit den bereits ergangenen medizinischen Einschätzungen, in Würdigung der Ergebnisse seiner klinischen Untersuchungen und unter eingehender Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin geklagten Beschwerden zu seiner nachvollziehbar begründeten gutachterlichen Einschätzung, dass unter einer leitliniengerechten Therapie nicht von einer dauerhaften Einschrän- - 10 -