Hinsichtlich der gutachterlich begründeten Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ab September 2018 ist darauf hinzuweisen, dass Dr. med. I. neben dem Bericht von Dr. med. J., der von einer medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit von 70 bis 80 % ab September 2018 ausging (VB 69 S. 9), der Bericht von E. vom 18. September 2018 (VB 69 S. 2 ff.) vorlag. Dr. med. I. kam zur schlüssig begründeten Einschätzung, dass die dort genannte Arbeitsunfä- -6-