2. Es die IV-Stelle anzuweisen, Frau G. ab 1.2.2018 eine halbe Rente der Invalidenversicherung auszurichten. 3. Alles unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegeg- ner-in die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 lud die Instruktionsrichterin die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin bei, welche mit Schreiben vom 20. Juni 2022 auf eine Stellungnahme verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.