1.2. Nach Erstattung eines weiteren polydisziplinären (orthopädisch/traumatologisch, neurologisch, psychiatrisch und neuropsychologischen) Gutachtens durch die SMAB (Gutachten vom 25. August 2021) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. März 2022 rückwirkend ab 1. März 2018 bis 31. Dezember 2018 eine befristete Viertelsrente zu und verneinte ab 1. Januar 2019 einen Rentenanspruch wie vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. April 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 3. März 2022 sei aufzuheben.