Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär (orthopädisch/traumatologisch, internistisch, psychiatrisch, neurologisch und neuropsychologisch) durch die Swiss Medical Assessment- and Business-Center SMAB AG (SMAB), Bern, begutachten (Gutachten vom 13. August 2018). Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Einholung weiterer medizinischer Unterlagen wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 13. August 2019 ab.