5.3.3. Dr. med. D.' Beurteilung basiert auf den gesamten Akten und es liegen keine ärztlichen Berichte vor, die ihr widersprechen. Auch die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass die Sakrumfraktur ausgeheilt ist. Die Einschätzung von Dr. med. D. stellt im Übrigen keine Prognose dar, sondern eine Beurteilung der vorliegenden Aktenlage. Da daran – wie aufgezeigt – keine auch nur geringen Zweifel bestehen, ist darauf abzustellen (vgl. E. 5.1.1.).