Ebenso stösst der Hinweis der Beschwerdeführerin auf den Sprechstundenbericht von dipl. med. F. vom 25. Februar 2022 ins Leere. Darin hatte die Ärztin ausgeführt, anhand der Anamnese und klinischen Erhebung sehe sie die Schmerzsymptomatik "am ehesten" als Folge des Sturzes (VB 97 S.2).