Folglich erscheint Dr. med. I. Folgerung in seinem Bericht vom 28. Juni 2021 (VB 58) schlüssig, wonach die am 19. Dezember 2020 erlittene Sakrumfraktur bereits am 26. März 2021 vollständig ausgeheilt und diesbezüglich somit der status quo sine vel ante erreicht war (VB 58, 81). 5.3.2. Dem steht nicht entgegen, dass Dr. med. H. im Bericht vom 4. Oktober 2021 festhielt, die Bildgebung zeige eine vollständig konsolidierte Fraktur und sei bezüglich der Schmerzproblematik "nicht abschliessend konklusiv" (VB 76 S. 3). Damit führte er die weiterhin geltend gemachten Schmerzen nicht auf die erlittene Fraktur zurück, denn diese ist, wie er festhielt, vollständig ausgeheilt.