4. Es sei die Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren die umfassende unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung des Unterzeichnenden als unentgeltlichen Rechtsbeistand, zu gewähren. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin, vorbehalten der Bestimmungen über die unentgeltliche Rechtspflege." Ferner beantragte die Beschwerdeführerin: "Es seien die Akten der SUVA. Schaden-Nr. 27.42945.20.3 (inkl. Rechtsschriften/Beilagen/Beweismittel) gerichtlich zu edieren."