"1. Der Einspracheentscheid vom 3. März 2022 der Beschwerdegegnerin sei vollumfänglich aufzuheben und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) anzuweisen, der Beschwerdeführerin eine ganze UV-Invalidenrente, eventualiter eine halbe UV-Invaliden- rente zuzusprechen sowie ihr eine Integritätsentschädigung in der Höhe von CHF 74'100.00 (50 %) zu bezahlen. 2. Weiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, unverzüglich sämtliche Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG;