8040 KSIH). Der diesbezüglich anerkannte Zeitbedarf an Dritthilfe von 40 Minuten für Reinigungsarbeiten bzw. von 10 Minuten für Wäsche und Kleiderpflege wurde nachvollziehbar begründet und erscheint insgesamt als angemessen. 5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin bringt zudem vor, der Abklärungsbericht vom 24. September 2021 sei nicht mehr aktuell bzw. die "Kürzung" des Zeitaufwands sei ohne Kenntnis des aktuellen Gesundheitszustands, welcher sich seit November 2021 "wesentlich verschlechtert" habe, erfolgt (Beschwerde S. 5 f.).