4.3.2. Im Abklärungsbericht vom 24. September 2021 wurde zum Hilfebedarf bei der Mahlzeitenzubereitung ausgeführt, die Beschwerdeführerin müsse wegen des Diabetes eine regelmässige Mahlzeit einnehmen. Sie könne (gemäss eigenen Angaben) Ravioli im Ofen wärmen, eine Fertigrösti überbacken, eine Beutelsuppe aufwärmen oder eine kleine kalte Mahlzeit zubereiten. Unter Bezugnahme auf das von den asim-Gutachtern definierte Zumutbarkeitsprofil einer angepassten Tätigkeit befand die Mitarbeiterin des Abklärungsdienstes sinngemäss, dass die Beschwerdeführerin in der Lage sei, zu kochen, wenn sie dabei abwechselnd sitze bzw. stehe (VB 187 S. 6).