nigungsarbeiten neu einen Zeitbedarf von 40 Minuten pro Woche. Insgesamt betrage der Zeitaufwand betreffend Dritthilfe neu 50 Minuten pro Woche, womit kein Anspruch auf lebenspraktische Begleitung bestehe (VB 204 S. 2). 4.2. Der Abklärungsbericht vom 24. September 2021 sowie die ergänzende Stellungnahme vom 14. Februar 2022 wurden – unbestrittenermassen – durch eine dafür qualifizierte Person erstellt.