In Bezug auf die lebenspraktische Begleitung ging sie in der Rubrik "Begleitung zur Ermöglichung des selbständigen Wohnens" unter "Hilfebedarf im Haushalt" von einem Bedarf an Dritthilfe bei den Reinigungsarbeiten im zeitlichen Umfang von 30 Minuten und bei der Wäsche und Kleiderpflege von 10 Minuten pro Woche aus (VB 187 S. 6 ff.). Mit ergänzender Stellungnahme vom 14. Februar 2022 hielt sie – nach Kenntnisnahme des im Rahmen des Vorbescheidverfahrens eingegangenen Pflegeauftrags der Spitex und weiterer diesbezüglicher Dokumente (VB 201) – an ihren Einschätzungen im Grundsatz fest, veranschlagte jedoch bei der Frage nach der tatsächlich notwendigen Dritthilfe für die Rei-