2.2. Mit Eingabe vom 2. Mai 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen Arztbericht ein. -3- 2.3. Mit Vernehmlassung vom 3. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Juni 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Michele Santucci, Rechtsanwalt, Wohlen, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: