Am 20. Mai 2021 wurde die Beschwerdeführerin durch ihre Beiständin bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug einer Hilflosenentschädigung angemeldet. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge entsprechende Abklärungen und führte in diesem Zusammenhang am 13. September 2021 eine weitere Abklärung an Ort und Stelle durch. Nach Eingang des am 24. September 2021 erstatteten Abklärungsberichts und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Abklärungsdienstes wies sie mit Verfügung vom 28. Februar 2022 auch dieses Leistungsbegehren ab.