2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. März 2022 erhob der Beschwerdeführer am 4. April 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- " Es sei die Verfügung vom 7.3.2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer weiterhin bzw. über den 31.12.2020 hinaus eine ganze Rente auszurichten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 11. Mai 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: