Auch die hohe Bedeutung medizinischer Gutachten vermag alleine die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung nicht zu begründen. Daran ändert auch nichts, dass im Rahmen der Stellungnahme zu einem (oder wie vorliegend zu zwei) medizinischen Gutachten regelmässig gewisse medizinische Kenntnisse und ein gewisser juristischer Sachverstand erforderlich sind, um Schwachstellen einer fachärztlichen Expertise und deren rechtliche Relevanz zu erkennen. Denn die gegenteilige Auffassung liefe in der Tat darauf hinaus, dass ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung kaum mehr je verneint werden könnte, wenn ein medizinisches Gutachten zur Diskussion steht.