Unterstützung im vorliegenden Fall – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 7) – genügt hätte, da die massgebende Fragestellung eine ist, wie sie sich in unzähligen invalidenversicherungsrechtlichen Verfahren präsentiert. So geht es in einer Vielzahl der Fälle darum, den Gesundheitszustand einer versicherten Person zu beurteilen und (unter anderem gestützt darauf) die Bemessung des Invaliditätsgrades vorzunehmen.