"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 29. November 2021 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Verbeiständung für das Vorbescheidverfahren ab Gesuchseinreichung am 10. Juni 2021 zu gewähren und die Unterzeichnende als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu ernennen. 2. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsvertretung zu gewähren und in der Person der Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen.