1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 24. November 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und holte mehrmals die Akten der Krankentaggeldversicherung ein. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) liess sie den Beschwerdeführer bidisziplinär (psychiatrisch/orthopädisch) begutachten (Gutachten der medexperts ag, St. Gallen, vom 1. März 2021). Mit Vorbescheid vom 12. April 2021 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Leistungsbegehrens in Aussicht.